Roller-/Motorradfahren mit Autoführerschein

Führerschein-Neuregelung seit 31.12.2019

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

 

Vorraussetzung für die Erweiterung

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196 : Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und mindestens fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre.

 

Unser passendes Fahrzeug-Beispiel:

Yamaha NMAX.

Yamaha NMAX Roller im Motorradzentrum Freiburg

Dieser City-Roller wurde speziell für den Stadtverkehr konzipiert, wo er mit reichlich Fahrspaß, einer außergewöhnlich bequemen Sitzposition und einem sparsamen, aber sportlichen Antrieb punktet. Dank kompaktem Fahrwerk kommen Fahrer und Sozius spielerisch durch den Stadtverkehr. Dabei zeigt auch der kraftvolle und sparsame Blue Core-Viertaktmotor mit 125 ccm, welche außergewöhnlichen Qualitäten in ihm stecken.

Ihre Fragen zur neuen Führerscheinregelung.


die Datenschutzerklärung auf www.motorradzentrum-freiburg.de bei Nutzung des Kontaktformulars.
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